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Geltungsbereich
Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden
Bestimmungen. Nachfolgende Lieferbedingungen gelten auch,
wenn bei Folgeaufträgen eine ausdrückliche Einbeziehung
in den Vertrag nicht erfolgt. Soweit den Lieferbedingungen
seitens des Bestellers nicht unverzüglich schriftlich
widersprochen wird, gilt dies als Einverständnis mit der
Geltung der Geschäftsbedingungen.
Einkaufsbedingungen des Einkäufers sind für uns nur gültig,
wenn ihre Annahme ausdrücklich von unserer Seite schriftlich
bestätigt wurde.
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Angebot - Auftrag
Unsere Angebote in jeder Form gelten freibleibend. An
Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten
wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte
uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach unserer vorherigen
Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten
gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn
der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, auf Verlangen
unverzüglich zurückzugeben.
Aufträge sind nur mit unserer Zustimmung widerruflich.
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Preise
Die Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten freibleibend, und
zwar ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versicherung
und Zollgebühren. Wir behalten uns vor, die am Tage der
Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Die Rechnung ersetzt
bei sofortiger Lieferung die Auftragsbestätigung.
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Lieferzeit
Die Lieferzeiten verstehen sich freibleibend. Die Lieferzeit
beginnt erst nach völliger Klärung des Auftrages für beide
Teile und nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Teillieferungen sind zulässig, auch wenn dadurch dem Empfänger
höhere Versandspesen entstehen. Unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten,
die außerhalb unseres Willens als Lieferer liegen, z.B.
durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Ausschussarbeit,
Verspätung von Vorlieferanten, Streik u.a. berechtigen
uns zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit, auch
wenn Sie erst während eines Lieferverzuges eintreten,
höchstens aber 3 Wochen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen,
nachträglich festgestellte Kreditgefährdung oder unzumutbare
Erschwerung der Lieferung berechtigen uns zum ganzen oder
teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche des Bestellers
auf Grund von Lieferzeitüberschreitungen sind ausgeschlossen,
soweit die Verzögerung nicht auf vom Lieferanten zu vertretender
grober Fahrlässigkeit beruht.
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Verpackung
Die Verpackungsart wählen wir nach eigener Beurteilung
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Versand
Sendungen die durch Dritte (z.B. Spedition, Paketdienst)
erfolgen, laufen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr
geht vom Tage der Bereitstellung der Lieferung an auf
den Besteller über. Wir haften lediglich für ordnungsgemäße
Abfertigung durch unsere Mitarbeiter.
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Zahlungsbedingungen
Zielüberschreitungen berechtigen zu Verzugszinsen
i. H. v. 8% über dem
Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank. Wechsel werden nur nach vorheriger
Vereinbarung angenommen. Zahlungsverzug oder Unsicherheit
der Vermögenslage haben die Fälligkeit sämtlicher Forderungen
zur Folge. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers
ist, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind, ausgeschlossen. Die Geltendmachung
eines Zurückbehaltensrechtes ist im kaufmännischen Verkehr
in jedem Fall ausgeschlossen.
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Konstruktions-, Form- und Farbänderungen
Konstruktions-, Form- und Farbänderungen behalten wir
uns vor. Abbildungen und Beschreibungen sind deshalb unverbindlich.
Die Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Farben usw.
Sind nur Richtwerte.
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Beanstandungen
Beanstandungen der Ware oder der Rechnung müssen unverzüglich
nach Empfang schriftlich erfolgen, bei offensichtlichen
Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen.
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Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung
unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen
aus der laufenden Geschäftsverbindung, bei Wechseln und
Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum (Saldo-Haftungsvorbehalt).
Veräußert der Besteller die Ware, so tritt er hiermit
die bestehende Forderung an uns ab. Der Besteller ist
verpflichtet, über den Bestand und die Höhe derartiger
Forderungen jederzeit auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
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Gewährleistung
Sollte die gelieferte Ware Mängel aufweisen, so wird sie
von unserer Seite innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert
bzw. Ersetzt. Sollten Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung
wiederholt fehlschlagen, bleiben dem Besteller die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche vorbehalten. Bei Fremderzeugnissen
hat der Besteller - gegebenenfalls nach Abtretung der
entsprechenden Forderungen durch uns - Mängelansprüche
zunächst gegenüber dem Hersteller, auch gerichtlich, geltend
zu machen. Die subsidiäre Haftung unsererseits bleibt
unberührt. Bei Anfertigungen nach Zeichnung des Bestellers
haften wir nur für zeichnungsgerechte Ausführung.
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Haftung
a) Für sämtliche Schäden, die aus einer unsachgemäßen
Bedienung der gelieferten Gerätschaften entstehen, wird
keine Haftung übernommen. Insbesondere hat der Besteller
die mitgelieferten bzw. Die bei der Lieferung auch mündlich
erteilten Bedienungshinweise zu beachten. Bei Unklarheiten
hat er beim Lieferanten bzw. Hersteller Auskunft einzuholen.
b) Über die in Ziffer 11 gewährten Ansprüche hinausgehende
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängel der
gelieferten Ware sind ausgeschlossen, soweit sie nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
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Schriftform
Nebenabreden oder von diesen Bestimmungen abweichende
Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten ist - soweit
gesetzlich zulässig - München. Gerichtsstand, auch für
Wechsel- und Scheckstreitigkeiten, ist - soweit gesetzlich
zulässig - München. Das Vertragsverhältnis unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Teilwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-
und Lieferbedingungen ungültig sein oder ungültig werden,
so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen
nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige
Bestimmung in dem Sinn umzudeuten oder zu ergänzen, dass
der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche
Zweck erreicht wird.